Für die Eifel Mosel Region

Energieausweis erstellen lassen

Für den Verkauf oder die Neuvermietung Ihrer Immobilie ist ein Energieausweis verpflichtend. Die relevanten Energiedaten müssen in der Anzeige enthalten sein, und Interessenten müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung einsehen können. Wir prüfen anhand Ihres Gebäudes, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis zulässig ist, und koordinieren die Erstellung mit einer nach GEG ausstellungsberechtigten Person.

Unser Service

Der richtige Energieausweis für Ihre Immobilie

Gebäudetyp, Baujahr und die Datenlage legen fest, ob Ihre Immobilie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erhält. Entscheidend ist, welche Informationen für Ihr Gebäude belastbar vorliegen und welche Ausweisart damit nach GEG zulässig ist. Beim Verbrauchsausweis stehen vollständige Verbrauchsabrechnungen im Mittelpunkt, idealerweise lückenlos über mehrere Abrechnungszeiträume, ergänzt um Angaben zu beheizter Fläche und möglichen Leerstandszeiten. Beim Bedarfsausweis braucht es dagegen belastbare Gebäudedaten, zum Beispiel Grundrisse, Baujahr, Angaben zur Gebäudehülle und zur Heizungsanlage sowie Nachweise zu relevanten Modernisierungen. Sie bekommen von uns eine objektbezogene Anforderung, keine Standardliste. Die Daten werden anschließend strukturiert zusammengeführt und für die Erstellung des Energieausweises an eine nach GEG ausstellungsberechtigte Person übergeben, damit die Kennwerte später in Anzeige, Exposé und im Termin konsistent verwendet werden können.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Welche Ausweisart ist für Ihr Objekt vorgesehen?

Vor der Erstellung eines Energieausweises wird festgelegt, ob Ihre Immobilie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erhält. Ausschlaggebend hierfür sind Gebäudetyp, Baujahr und die verfügbaren Nachweise. Im nächsten Schritt sehen Sie, was beide Ausweisarten abbilden und welche Daten jeweils benötigt werden.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf abgerechnete Verbrauchswerte der vergangenen Jahre. Damit das Ergebnis belastbar ist, müssen die Abrechnungen vollständig vorliegen und zeitlich sauber zusammenhängen. Außerdem wird berücksichtigt, ob es Leerstandszeiten gab oder ob sich die Nutzung deutlich verändert hat, weil das den Kennwert spürbar verschieben kann. Der Verbrauchsausweis ist dann die richtige Lösung, wenn die Datenlage solide ist und der Wert nachvollziehbar aus realen Verbräuchen abgeleitet werden kann.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird rechnerisch aus den Eigenschaften der Immobilie ermittelt. Maßgeblich sind die technischen Gebäudedaten, etwa Aufbau und Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Heizungsanlage und relevante Modernisierungen. Dadurch ist das Ergebnis weniger vom Verhalten einzelner Bewohner abhängig und lässt sich im Vergleich objektbezogener einordnen. Der Aufwand liegt in der Datenerhebung. Wenn Unterlagen fehlen, wird vorab geklärt, welche Angaben nachweisbar benötigt werden, damit die Berechnung nachvollziehbar bleibt und der Ausweis fachlich sauber erstellt werden kann.

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